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Ist bei gemischten Reisen etwas zu versteuern?

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Wer hat nicht schon einmal daran gedacht, bei einer Dienstreise ins Ausland den Aufenthalt um einen privaten Teil zu verlängern? Sofort stellt sich die Frage: ist da etwas zu versteuern?
Oder sind Sie anlässlich einer betrieblichen Tagung anschließend von Ihrem Arbeitgeber zu einer Betriebsveranstaltung mit gemütlichem Beisammensein eingeladen worden? Auch hier ist fraglich, ob Sie möglicherweis für die Teilnahme an der gemütlichen Runde Lohnsteuern zahlen müssen.
Diplom-Betriebswirt Uwe Albert hat die steuerliche Behandlung von sog. „gemischten Reisen“ in einem Merkblatt für die ALBERTAKADEMIE zusammengestellt. Interessierte können dieses Merkblatt kostenlos bei der Albertakademie anfordern!
Wer sich intensiv mit gemischten Reisen befassen muss, dem ist das Seminar der Alberakademie auf DVD ans Herz gelegt. Einzelheiten dazu unter www.albertakademie.de „Seminare auf DVD“.

1 Kommentar

  1. Es ist bezeichnend: Man kann in Deutschland fast keine Bewegung mehr tun, ohne sich fragen zu müssen, ob man dafür Steuern entrichten muss! Das zeigt, wie man hierzulande in der Mange steckt. Ich frage mich, ob ich , bzw. die Dame, mit der ich eiinen One-Night-Stand erlebte, auch Steuern zu entrichten hab/hat und wenn ja unter welchem Titel..?