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Fahrtenbuchauflage für 12 Monate bei Geschwindigkeitsüberschreitung rechtmäßig

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Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 41 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden, berichtet der Reisekosten-Blog. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am 22.01.2015 in einem Eilverfahren entschieden.
Die Antragstellerin ist eine Firma und Halterin eines von 31 auf sie zugelassenen PKW. Mit einem dieser Fahrzeuge wurde im Februar 2014 in der Gemarkung Wetzlar auf der BAB 45 Richtung Dortmund innerhalb einer Baustelle die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Auf dem Beweisfoto war als verantwortlicher Fahrzeugführer ein Mann abgebildet. In dem unmittelbar danach eingeleiteten Bußgeldverfahren suchten Beamte der Polizeiinspektion Speyer fünfmal die Adresse der Antragstellerin auf, um den Fahrer des genannten Kraftfahrzeugs vom Februar 2014 ausfindig zu machen. Letztlich ließ sich der Fuhrparkleiter der Firma dahin ein, nicht zu wissen, wer der Fahrer des Fahrzeugs gewesen sei.
Nach Einstellung des Bußgeldverfahrens durch die Polizei gab die Stadt Speyer der Antragstellerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von 12 Monaten für insgesamt 31 Firmen-PKW sowie für Ersatzfahrzeuge auf. Zur Begründung führte die Stadt Speyer u.a. aus, aufgrund der Schwere des Vergehens sei die Verhängung eines Fahrtenbuches über einen Zeitraum von 12 Monaten für alle Firmenfahrzeuge angemessen. Offensichtlich gebe es keine wirkungsvollen firmeninternen Überwachungsmechanismen, die dazu geeignet wären, die betreffenden Fahrzeugführer nach Verkehrsverstößen zu ermitteln. Es könne deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle künftiger Verstöße die Verantwortlichen erneut nicht ermittelt werden könnten.
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