Nach Verhandlungen des Ministerrats mit dem EU-Parlament ist es zu einem Durchbruch bei der Regulierung des Entgelts bei Kartenzahlungen in Europa gekommen, berichtet das Fachmagazin „Neue Fakten hotelintern“. Danach werden die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte für grenzüberschreitende Zahlungen auf 0,2% des Wertes bei Debitkarten und auf 0,3% bei allen anderen Kreditkartentransaktionen begrenzt.
Dies muß noch formell durch die Finanzminister der EUMitgliedsstaaten und dem im Europaparlament zuständigen Ausschuß für Wirtschaft und Finanzfragen bestätigt werden, bevor es im kommenden Jahr im Parlamentsplenum zur Abstimmung gestellt wird. Die Regulierung wird spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer Verordnung greifen.
„Von großer Bedeutung für die Branche wird auch der Wegfall der „Honour-All-Cards-Rule‘ sein, die Hoteliers heute noch zwingt, alle Karten einer Marke unabhängig von den dadurch verursachten Kosten anzunehmen“, erläutert Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). So wird zukünftig bei Corporate Cards, die von der Interbankenentgeltregulierung nicht erfaßt sind, Händlern und Hoteliers eine Weiterbelastung der Kreditkartengebühr an den Kunden (‚Surcharging‘) ausdrücklich erlaubt.
Corporate Cards entstehen z.B. wenn ein Unternehmen in Zusammenarbeit mit AirPlus eine Kreditkarte ausstellt, mit der Reisen zu managen und zu bezahlen sind. Solche Karten enthalten ganz andere Leistungspakete als normale Kreditkarten.
Die Gebühren hier zu beschränken, hätte eine ganze Branche zu Lasten vieler beteiligter Unternehmen getroffen. Es wäre zu einer ganz erheblichen Wettbewerbsverzerrung im Markt für Firmenkreditkarten insbesondere zugunsten einzelner anglo-amerikanischer Anbieter gekommen, sagen Experten.
PS: Wie jede Regulierung ist auch diese ein zweischneidiges Schwert. In diesem Fall werden die Kosten für Händler und Dienstleister geringer, für die Kreditkartenunternehmen höher. Die Unternehmensberatung PPI schätzt, daß deutschen Banken 250 Mill. Euro an Jahresumsatz verloren gehen. Es ist anzunehmen, daß sie einen Weg finden, das auszugleichen.
Quelle: www.nfh-online.de
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