Technische Defekte sollen in Zukunft nicht mehr zu Schadensersatzansprüchen für die Fluggäste führen. Das zeichnet sich derzeit in den Verhandlungen über die Novellierung der Fluggastrechteverordnung im EU-Ministerrat ab.
Der aktuelle Verhandlungsentwurf des EU-Ministerrats sieht vor, dass die Luftfahrtunternehmen bei technischen Defekten während des Betriebs nicht mehr haften, sofern sie den Nachweis einer ordnungsgemäßen Wartung erbringen.
„Wenn die Verordnung so kommt, dann gibt es faktisch keine Ansprüche mehr“, warnt Geschäftsführer Jan Rameken von EUclaim Deutschland. „Der überwiegende Teil der Verspätungen oder kurzfristigen Annullierungen geht auf technische Defekte während des Flugbetriebs zurück. Setzt sich der Ministerratsentwurf durch, dann sind auch die Verspätungszeiten völlig egal. Die Fluggäste haben dann eh keinen Anspruch auf Entschädigung mehr.“
Fraglich ist auch, wie die Reisende nach einem technischen Defekt künftig ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen können. Dazu müssten sie den Airlines nämlich nachweisen, dass Wartungen nicht ordentlich durchgeführt wurden. Dazu ist jedoch im Grunde nur ein Sachverständiger in der Lage.
Dr. Philipp Kadelbach, Geschäftsführer von flightright: „Das Betriebsrisiko der Fluggesellschaften wird auf die Passagiere übertragen. Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung auch in Brüssel zu Koalitionsvertrag und öffentlichen Versprechen steht: keine Verschlechterung der Rechtslage für Reisende. Hier gilt es, das ganze Gewicht der Bundesregierung in die Verhandlungen einzubringen“, so Kadelbach weiter.
Deutschland steht mit dieser Haltung nicht alleine da: „Österreich zum Beispiel hat sich schon sehr früh gegen den Entwurf der EU-Kommission zur Neuregelung der Fluggastrechte ausgesprochen“, berichtet Andreas Sernetz, Geschäftsführer von FairPlane mit Sitz in Wien. „Auch andere Staaten warten nur darauf, dass sich Deutschland offen gegen die geplanten Änderungen ausspricht.“
Hintergrund: Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 bedeutet eine massive Verschlechterung der Passagierrechte gegenüber den Fluglinien. Etwa 72 Prozent der Fluggäste würden ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung oder Annullierung ihres Fluges verlieren und finanziell schlechter gestellt. Auch das EU-Parlament hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung vorgelegt. Dieser ist insgesamt positiver für die Fluggäste, bedeutet aber immer noch eine Verschlechterung gegenüber dem aktuellen Rechtsschutz. Derzeit wird in den Arbeitsgruppen des EU-Ministerrats über eine gemeinsame Position der Mitgliedsstaaten beraten. Die nächste Sitzung des zuständigen Rats der Verkehrsminister findet am 5. und 6. Juni in Brüssel statt.
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