Über den am 24.04.2014 veröffentlichten Entwurf des Bundesfinanzministeriums zu den geplanten Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 (LStÄR 2015) wurde auf dem Reisekosten-Blog.de bereits berichtet. Nun sind dort erste interessante Punkte zum Entwurf zu lesen.
Trotz anderweitiger Ankündigungen der Finanzverwaltung sind einige Änderungen im Entwurf enthalten, die das Reisekosten- und Bewirtungsrecht betreffen. Es wird noch erwartet, dass bis zur endgültigen Verabschiedung der aktuell interessante Punkt der Freigrenze von 110 Euro bei Betriebsveranstaltungen und evtl. die Anwendung des § 37b bei Geschenken an Geschäftsfreunde neu bzw. abschließend geregelt wird.
Der Entwurf der LStÄR berücksichtigt im Wesentlichen die Rechtsänderungen aus mittlerweile ergangenen Gesetzen, der neueren Rechtsprechung und den Verwaltungsentscheidungen. Nach einer Verbandsanhörung und der abschließenden Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder soll die politische Umsetzung im Herbst 2014 erfolgen. Ab 2015 werden sie beim Lohnsteuerabzug anzuwenden sein.
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