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Insolvenzabsicherung für Flugreisende

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Nach der Insolvenz der Fluggesellschaft OLT Express Germany erklärt Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik:


Zahlreiche Fluggäste haben noch vor der Einstellung des Flugbetriebes Flüge bei der Gesellschaft gebucht und auch bezahlt. Mit dem Gang in die Insolvenz ist die Rückerstattung der Kosten an die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ungewiss. Dies ist eine eklatante Regelungslücke zulasten der Betroffenen. Bislang ist die Insolvenzabsicherung nur für Pauschalreisen geregelt. Angesichts des zuweilen ruinösen Wettbewerbs von Fluggesellschaften ist diese jetzt umgehend auszuweiten. Es kann nicht sein, dass die Fluggäste die ersten Leidtragenden einer solchen Airline-Pleite sind, indem sie ihren Reisepreis nach Insolvenz sofort abschreiben können.


Die Bundesregierung muss sich endlich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Regelungen zum Reiserecht verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Die derzeitigen Regelungen zu den Pauschalreisen, den Fluggästen, den Passagierrechten im Bahnverkehr, im See- und Binnenschiffsverkehr sowie im Busverkehr müssen in einem Rechtsakt zusammengefasst werden. Nach zahlreichen Airline-Pleiten in nur einem Jahr, darunter mindestens zwei deutsche Gesellschaften, darf die Bundesregierung die Regelungslücken nicht länger ignorieren.



Wir haben im Deutschen Bundestag schon 2010 eine entsprechende Initiative gestartet. Diese finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702428.pdf