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Oberverwaltungsgericht Münster kippt Bettensteuersatzung in Köln

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 23. Januar 2013 entschieden, daß die bis zum 31.12.12 gültige Satzung der Stadt Köln für die Erhebung der sogenannten Bettensteuer unwirksam ist. Eine Revision wurde nicht zuglassen. Wer in Köln als Hotelier gezahlt hat, kann eine Erstattung erwarten.

Seit dem 1. Januar 2013 hat die Stadt Köln eine neue Bettensteuersatzung, in der zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden wird. Für diese Satzung sieht der Dehoga Bundesverband keine Zukunft. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen habe bereits eine ähnlich lautende Satzung der Stadt Dortmund für rechtswidrig erklärt.


Das Verfahren zur Erhebung von Bettensteuern auf private Übernachtungen müßte so ausgestaltet sein, daß es zu keinem übermäßigen Ermittlungsaufwand kommt. Unter Respektierung dieser Anforderung lassen sich kommunale Steuern auf den Übernachtungspreis in der Praxis auch für private Übernachtungen wahrscheinlich nicht umsetzen. Umfänglichen Mitwirkungspflichten – des Gastes und des Hoteliers – sind unzumutbar und allein aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar, sagen Juristen.

Quelle: www.nfh-online.de