Start News Umsetzung der Bettensteuer berücksichtigt Vorschläge des GeschäftsreiseVerbands VDR

Umsetzung der Bettensteuer berücksichtigt Vorschläge des GeschäftsreiseVerbands VDR

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Bei der Umsetzung der Tourismussteuer in Berlin hat der Berliner Senat die Kritik des deutschen GeschäftsreiseVerbands VDR gehört. Der Verband hatte seit der Befreiung geschäftlich Reisender von der kommunalen Übernachtungsabgabe im Juli 2012 durch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht eine einfache Nachweiserbringung gefordert. In Berlin kann der Geschäftsreisende unbürokratisch auf mehrere Arten nachweisen, dass er beruflich im Hotel übernachtet. Dadurch ist er von der seit 1. Januar 2014 geltenden Tourismussteuer nicht betroffen.

Dirk Gerdom, Präsident des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR): „Wenn die Städte und Kommunen schon diese wenig nachvollziehbare Abgabe erheben, bei der eine zweckgebundene Zuordnung nicht gegeben ist, dann soll wenigstens den Geschäftsreisenden die Nachweispflicht nicht unnötig schwer gemacht werden. Berlin folgt nun den Vorschlägen, die der VDR seit der Unterscheidung in private und berufliche Reisen fordert.“

Dennoch erneuert der Verband seine Kritik an der Abgabe, denn für die Hotels ist der Aufwand groß: Die Angestellten an der Rezeption müssen die Unterscheidung zwischen Privat- und Dienstreise vornehmen und die Formulare überprüfen. Diese müssen als Beleg durch das Hotel aufbewahrt werden. „Nicht nur, dass die Hoteliers zu Steuergehilfen der Stadt gemacht werden, ohne dass sie eine rechtliche Handhabe haben, um die notwendigen Angaben vom Hotelgast zu bekommen. Aus unserer Sicht sprechen auch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine Unterscheidung durch die Hotel-Rezeptionisten“, sagt Daniela Schade, Mitglied im VDR-Präsidium.

Der VDR fordert die deutschlandweite Abschaffung der Abgabe – mindestens jedoch die Nachweiserbringung über die Erfassung der Firmenadresse in der Hotelrechnung, wie es in Berlin möglich ist. So können die Berliner Hoteliers auch Gäste als Geschäftsreisende akzeptieren, wenn die Firma die Buchung vornimmt, die Rechnung unmittelbar von der Firma bezahlt wird oder eine Arbeitgeberbestätigung über die Dienstreise vorgelegt wird.